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   BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65   

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https://dejure.org/1967,10976
BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65 (https://dejure.org/1967,10976)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1967 - II ZR 164/65 (https://dejure.org/1967,10976)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1967 - II ZR 164/65 (https://dejure.org/1967,10976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingliederung eines mit besonderen Funktionen ausgestatteten Ausschusses in eine Kommanditgesellschaft - Rechte und Pflichten eines eingerichteten Beirats in einer Kommanditgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1968, 98
  • DB 1968, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65
    Das ist ebensowenig möglich, wie es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zu den Befugnissen der Gesellschaft und der gesetzlichen Vertretungsmacht des persönlich haftenden Gesellschafters gehört, Rechtsstreitigkeiten über den Bestand oder Nichtbestand des Gesellschaftsverhältnisses eines Gesellschafters (BGHZ 30, 195, 197 ff; BGH LM HGB Nr. 1 zu § 125; BGH WM 1967, 932, 933) oder über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses (BGH WM 1966, 1036) zu führen.
  • BGH, 30.06.1966 - II ZR 149/64

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses gegen eine

    Auszug aus BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65
    Das ist ebensowenig möglich, wie es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zu den Befugnissen der Gesellschaft und der gesetzlichen Vertretungsmacht des persönlich haftenden Gesellschafters gehört, Rechtsstreitigkeiten über den Bestand oder Nichtbestand des Gesellschaftsverhältnisses eines Gesellschafters (BGHZ 30, 195, 197 ff; BGH LM HGB Nr. 1 zu § 125; BGH WM 1967, 932, 933) oder über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses (BGH WM 1966, 1036) zu führen.
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65
    Allerdings kann die Frage, ob diese Ermächtigung die Prozeßführung deckt, nicht mit der Begründung des Berufungsgerichts verneint werden, daß die besonderen Voraussetzungen nicht vorlägen, unter denen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein nicht geschäfts- und vertretungsberechtigter Gesellschafter gemäß § 432 BGB Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen befugt sei (vgl. BGHZ 12, 308, 313; 17, 340, 347; 39, 14, 17 ff).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65
    Allerdings kann die Frage, ob diese Ermächtigung die Prozeßführung deckt, nicht mit der Begründung des Berufungsgerichts verneint werden, daß die besonderen Voraussetzungen nicht vorlägen, unter denen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein nicht geschäfts- und vertretungsberechtigter Gesellschafter gemäß § 432 BGB Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen befugt sei (vgl. BGHZ 12, 308, 313; 17, 340, 347; 39, 14, 17 ff).
  • BGH, 06.06.1955 - II ZR 233/53

    Klage wegen Gesellschaftsforderung

    Auszug aus BGH, 23.10.1967 - II ZR 164/65
    Allerdings kann die Frage, ob diese Ermächtigung die Prozeßführung deckt, nicht mit der Begründung des Berufungsgerichts verneint werden, daß die besonderen Voraussetzungen nicht vorlägen, unter denen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein nicht geschäfts- und vertretungsberechtigter Gesellschafter gemäß § 432 BGB Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen befugt sei (vgl. BGHZ 12, 308, 313; 17, 340, 347; 39, 14, 17 ff).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Bei einer solchen Gesellschaft muß eine Klage, mit der die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses geltend gemacht wird, grundsätzlich gegen die anderen Gesellschafter erhoben werden (BGH WM 1968, 98).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71

    Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung

    Am 15. Juli 1964 wurde er - durch ungültigen Beschluß (BGH WM 1968, 98) - als Vorsitzender des Beirats abberufen.

    Aus diesen Erwägungen hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Streifall deshalb der Komplementär-GmbH das Recht abgesprochen, den Ausschluß eines Beiratsmitglieds oder auch nur ein Verbot, die Amtsgeschäfte tatsächlich auszuüben, gegen den Beirat im Prozeßweg durchzusetzen (BGH Urt. v. 23. Oktober 1967 - II ZR 164/65 - WM 1968, 98).

    Auch auf die Frage, in welchem Umfnng dor Beirat tätig werden durfte, kommt es in diesem Zusammenhang nicht nn; jedenfalls ist der Beirat wirksam eingesetzt worden (vgl. auch BGH Urteil vom 23. Oktober 1967 - II ZR 164/65 WM 1968, 98).

  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67

    Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Bei diesem Beirat handelt es sich zumindest insoweit um ein Gesellschaftsorgan, als ihm die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats nach den §§ 95 bis 99 AktG (a.F.) übertragen worden sind (vgl. BGH WM 1968, 98; das Senatsurteil vom 1. Dezember 1969 - II ZR 14/68 - BGHZ 43, 261).
  • BGH, 07.05.1973 - II ZR 140/71

    Voraussetzungen des rechtmäßigen Ausschlusses eines Gesellschafters aus der

    Hierüber sind aber nach materiellem Recht nur die Gesellschafter verfügungsbefugt, woraus sich für den Prozeß ihre alleinige Aktiv- und Passivlegitimation ergibt (vgl. das Urteil des Senats vom 23.10.67 - II ZR 164/65 - WM 1968, 98 zur Frage der Passivlegitimation eines Verwaltungsratsmitglieds, wenn über dessen weitere Mitgliedschaft im Verwaltungsrat gestritten wird).
  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 58/75

    Klärung von Rechtsstreitigkeiten über das Verhältnis der Gesellschafter in einer

    Entgegen der Auffassung des Beklagten gilt dies auch für den Streit der Gesellschafter, ob ein Mitglied eines im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Kontrollorgans, wie hier des Beirats, rechtswirksam berufen worden ist (vgl. hierzu - hinsichtlich der Abberufung eines Beiratsmitglieds - SenUrt. v. 23.10.67 - II ZR 164/65, WM 1968, 98).
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